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Entscheid der Disziplinarkammer

Verfahren gegen Jan Ullrich eingestellt

Ittigen, 17. Februar 2010.
Die von Antidoping Schweiz angerufene Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat im Verfahren gegen Jan Ullrich (ehemaliger Radprofi) wegen angeblicher Dopingvergehen in den Jahren 2005 und 2006 am 30. Januar 2010 den folgenden Entscheid gefällt:

  1. Dem Verfahren gegen Jan Ullrich wird keine weitere Folge gegeben.
  2. Die Verfahrenskosten trägt Swiss Olympic.
  3. Antidoping Schweiz wird verurteilt, Jan Ullrich dessen Parteikosten zu ersetzen.

Begründung: Jan Ullrich hat bereits 2006 seine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling gekündigt, zu einem Zeitpunkt, als zwar interne Vorabklärungen im Zusammenhang mit allfälligen Dopingvergehen im Gang waren, gegen ihn jedoch noch kein Sanktionsverfahren hängig war. Da das Doping-Statut von Swiss Olympic eine fortdauernde Geltung für Athleten auch nach deren Rücktritt erst seit dem 1. Januar 2009 vorsieht, diese Möglichkeit jedoch nicht rückwirkend anwendbar ist, haben Swiss Olympic und seine Organe keine Disziplinargewalt mehr über den vor dem 1. Januar 2009 und vor Eröffnung eines Antidoping-Verfahrens zurückgetretenen Jan Ullrich. Zum gleichen Ergebnis gelangt man bei Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des internationalen Radsport-Verbandes (UCI) sowie der WADA.

 

Der Entscheid der Disziplinarkammer kann von den Parteien, der UCI und der WADA beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.

 

Swiss Olympic, siebtes Prinzip der Ethik-Charta:
ABSAGE AN DOPING UND SUCHTMITTEL!
Prävention im Jugendsport: www.coolandclean.ch

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